Bebauungsplan Lindgens-Areal in Köln-Mülheim

Für: Stottrop Stadtplanung, Köln, 2018

Auftraggeber: Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG (Hamacher Projekt-Entwicklungs GmbH), Köln, 2014

Größe Geltungsbereich: ca. 5 ha

Das Lindgens-Areal ist Teil des städtebaulichen Planungskonzeptes „Mülheimer Süden inklusive Hafen“. Dieses zeigt eine nutzungsstrukturelle, städtebauliche und freiraumplanerische Perspektive für das weitgehend brachliegende Gelände auf. Das Lindgens-Areal wird nach dem Fortgang des ansässigen Industriebetriebs baulich und freiräumlich neu geordnet. Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept des Kölner Büros trint + kreuder d.n.a. soll ein gemischt genutztes Quartier mit Wohnungen, Büros und gewerblichen Einheiten entstehen. Ein Großteil der industriehistorischen Bestandsgebäude wird dabei erhalten. Als neuer Quartiersmittelpunkt wird ein Platz im Bereich Deutz-Mülheimer Straße / Auenweg geschaffen.

Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen. Für das Büro Stottrop Stadtplanung erarbeitet URBANOPHIL.KOELN daher den Bebauungsplan ‚Lindgens-Areal‘ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes im Auftrag der Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG (Hamacher Projekt-Entwicklungs GmbH). Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgt voraussichtlich 2024.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan ‚St. Konradquartier‘ in Neuss-Gnadental

Auftraggeber: Stadtquartier 4U GmbH, 2021

Größe Geltungsbereich: ca. 3.900 m²

Grundlage des Wohnquartiers ‚St. Konrad‘ in Neuss-Gnadental ist das städtebauliche/architektonische Konzept des Architekturbüros Paul Böhm aus Köln. Darauf aufbauend erarbeitet URBANOPHIL.KOELN einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Anlass und Ziel

Gemäß Vorgabe des Erzbistums Köln ist die Gemeinde St. Konrad in Neuss Gnadental ebenso wie alle anderen Gemeinden des Erzbistums seit 2004 gezwungen, Sparmaßnahmen umzusetzen. Hierzu werden der bestehende Gebäudebestand vermindert und neue Gebäude zur multifunktionalen Nutzung auf reduzierten Grundstücken errichtet.

Bereits im Jahr 2012 hat ein architektonisches Gutachterverfahren stattgefunden, mit dem Ziel, auf dem Grundstück ein Pfarrzentrum mit Pfarrsaal, Gruppen- und Jugendräumen sowie einer Kindertagesstätte unterzubringen. Aus dem Gutachterverfahren ging der inzwischen realisierte Entwurf des Architekturbüros Paul Böhm als Sieger hervor. Der Vater von Paul Böhm, Gottfried Böhm, hatte bereits die Kirche St. Konrad entworfen.

Auf dem verbleibenden Teilbereich des Grundstücks (Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) befand sich bisher eine Kindertagesstätte, die nun durch die neue Kita im Pfarrzentrum ersetzt wird. Als Teil des Gesamtkonzeptes des Büros Paul Böhm sollen auf diesem Teilbereich nun Wohnbaugrundstücke entstehen, die an Familien zur Bebauung mit Eigenheimen in Erbpacht vergeben werden können. Die Verwertung des Restgrundstücks dient der Finanzierung der für den Stadtteil wichtigen Infrastrukturangebote für soziale Belange durch die Kirchengemeinde, wie dem Kindergarten und dem Pfarrzentrum. Die nun vorgesehene Wohnbebauung ist Teil des Gesamtkonzeptes.

Die Umstrukturierung der Gemeindefläche ermöglicht dem Stadtteil Gnadental einen zeitgemäßen und hochwertigen Kindergarten, eine öffentliche Bücherei (KÖB) und mit dem Gemeindezentrum einen Ort des sozialen und gemeinschaftlichen Lebens. Die Kirche St. Konrad fungiert als Sinnstifterin für dieses Miteinander. Die Vermarktung der freiwerdenden Fläche ermöglicht der Kirchengemeinde, diesen zukunftsfähigen Weg zu gehen.

Der Bedarf an Wohnraum in Neuss-Gnadental ist ausgesprochen hoch. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Lage, der Bedeutung als Zentrum für die Gemeinde St. Konrad und der sozialen Verantwortung der Kirchengemeinde soll auf dem verbleibenden Grundstück ein Quartier für junge Familien entstehen. Diese profitieren zugleich von dem benachbarten Kindergarten.

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgte am 07.09.2023 im Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Neuss.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan ‚Dreeser Weg – Aachener Straße‘ in Rheinbach

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), 2020

Größe Geltungsbereich: ca. 7.100 m²

Auf Grundlage eines städtebaulichen/architektonischen Konzeptes von ISR bzw. Ingenieurplan Siebel aus Haan erarbeitet URBANOPHIL.KOELN einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch für eine innerörtliche Nachverdichtung in Rheinbach.

Auf den bisher untergenutzten Grundstücken der BImA soll zusätzlicher Wohnraum in Form von sieben Geschosswohnungsbauten errichtet werden. Das städtebauliche Konzept sieht die Nachverdichtung mit Integration der Bestandsgebäude in das umgebende Siedlungsgefüge vor. Die Gebäudehöhen entwickeln sich aus den vorhandenen Strukturen.

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgte am 29.08.2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan ‚Münstereifeler Straße – Turmstraße‘ in Rheinbach

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), 2020

Größe Geltungsbereich: ca. 4.500 m²

Auf Grundlage eines städtebaulichen/architektonischen Konzeptes von ISR bzw. Ingenieurplan Siebel aus Haan erarbeitet URBANOPHIL.KOELN einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch für eine innerörtliche Nachverdichtung in Rheinbach.

Auf den bisher untergenutzten Grundstücken der BImA soll zusätzlicher Wohnraum in Form von vier Geschosswohnungsbauten errichtet werden. Das städtebauliche Konzept sieht die Nachverdichtung mit Integration der Bestandsgebäude in das umgebende Siedlungsgefüge vor. Um einen schlüssigen Übergang zur neuen Bebauung herzustellen, werden die ortsbildprägenden Satteldächer aufgegriffen. Auch die Gebäudehöhen entwickeln sich aus den vorhandenen Strukturen.

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgte am 06.12.2022 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Rheinbach.

Bebauungsplan Linnich Place de Lesquin – 1. Änderung

Auftraggeber: Stadt Linnich / Karolina Trzcinski

Größe Geltungsbereich: ca. 850 m²

Auf Grundlage eines Integrierten Handlungskonzeptes mit einem intensiven bürgerschaftlichen Dialog war ein Maßnahmenkonzept mit Rahmenplan für die Neue Mitte Nord in Linnich hervorgegangen. Darauf aufbauend hatte der Rat der Stadt Linnich 2017 den Bebauungsplan Nr. 41 „Neue Mitte Nord / Place de Lesquin“ für den ca. 4,5 ha großen Geltungsbereich als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes war die Realisierung der integrativen Kultur- und Begegnungsstätte, eines Hotels, eines Freizeit- und Erholungsbereichs an der Rur und einer ergänzenden Platzrandbebauung. Dabei sollte die derzeitige Nutzung als Parkplatz und Platz für Volksfeste weiter möglich sein.

Allerdings passt die aktuell eher defensive Rückseitenwirkung der vorhandenen Bebauung nicht zu ihrer repräsentativen Rolle an der Zufahrtsstraße zum Place de Lesquin. Durch die Änderung des Bebauungsplans und die damit verbundene bauliche Fassung des Straßenraums soll diese Zufahrtsstraße ein angemessenes Erscheinungsbild erhalten. Eine Wohnbebauung trägt zusätzlich zu einer Belebung des Platzes bei. Neben der Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche wurden im Rahmen der Bebauungsplanänderung das Maß der baulichen Nutzung geändert sowie die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche erweitert.

Der Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung erfolgte in der Ratssitzung am 05.04.2022. Mit der Bekanntmachung am 11.04.2022 wurde die Bebauungsplanänderung rechtskräftig.

Bebauungsplan Wohngebiet Dingener Straße in Castrop-Rauxel

Für: BJP | Bläser Jansen Partner, Dortmund, 2021

Auftraggeber: GEPA Projektgesellschaft mbH, Duisburg

Größe Geltungsbereich: ca. 2,2 ha

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 258 verfolgt die Stadt Castrop-Rauxel das Ziel, das brachliegende Areal des ehemaligen Zechenstandortes Graf Schwerin III/IV im Ortsteil Dingen einer städtebaulich hochwertigen Wohnnutzung zuzuführen. Der für das Plangebiet rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27 aus dem Jahr 1969 sieht bereits eine wohnbauliche Nachnutzung auf der Fläche vor. Allerdings ist er hinsichtlich seiner Planinhalte nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen schafft die Neuaufstellung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein attraktives und nachhaltiges Wohnquartier. Dieses wird den heutigen Wohnansprüchen gerecht und nimmt Bezug auf die umliegenden Bebauungsstrukturen. Die bereits im Rahmen des Bürgerdialogs am 28.10.2019 vorgetragenen Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern wurden in die planerischen Entwicklungsideen einbezogen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgt voraussichtlich 2023.