• Foto Marktplatz Mayen

Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Mayen

Zusammen mit Johannes Buchhammer Architektur und Tanja Hütter, Architektin

Auftraggeber: Stadt Mayen, 2024

Die historische Altstadt ist die Visitenkarte der Stadt Mayen. Sie ist wichtiger Identifikationsort für Bürger*innen und von großer Bedeutung für Handel, Wohnen, Kultur und soziales Miteinander. Ebenso ist die Stadt attraktiver Anziehungspunkt für Gäste, Besucher aus dem Umland und weiter entfernte Touristen. Allerdings steht sie aktuell vor tiefgreifenden Herausforderungen, die eine neue Strategie für die Innenstadt erfordern. Dazu gehören der Strukturwandel, der damit verbundene Funktionsverlust in verschiedenen Versorgungsbereichen, die Jahre der Corona-Pandemie und der stetig wachsende Online-Handel.

Mit einer neuen Strategie muss der Blick weg vom reinen Ort des Handels, hin zu einem multifunktionalen und resilienten Zentrum der Begegnung gerichtet werden. Dazu gehört auch, die Gestaltungsqualität der Stadt und ihrer Räume neu zu überdenken und bestehende Qualitäten für die Zukunft zu sichern.

Zu diesem Zweck hat die Stadt Mayen – neben einem Innenstadtentwicklungskonzept mit verschiedenen Teilkonzepten (u.a. ein Masterplan Licht und ein E-Mobilitätskonzept) – ein Gestaltungshandbuch ausgeschrieben. Dieses soll in einer Gestaltungssatzung münden. Mit beiden Aufgaben wurde unser Team beauftragt.

Im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen am 22.05. und 20.11.2025 wurde der Entwurf des Gestaltungshandbuchs der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Sitzung des Mayener Stadtrats am 03.12.2025 wurde die Gestaltungssatzung beschlossen.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchung für das Kronprinzen-/Hardenbergviertel in Krefeld

Zusammen mit StadtRaumKonzept

Auftraggeber: Stadt Krefeld, 2024

Östlich angrenzend an die Krefelder Innenstadt befinden sich das Kronprinzen- und das Hardenbergviertel. Trotz ihres Potenzials als urban gemischte Gründerzeitquartiere, weisen beide Viertel große Probleme auf. Die Problemlagen liegen vor allem im Vandalismus, im Sanierungsbedarf von Privathäusern, in der Prostitution, im Drogenhandel, in Problemimmobilien und im Wohnraummangel. Der bauliche Verfall, lange Leerstände von Schrottimmobilien, die Unordnung im öffentlichen Raum, unangenehme Ecken und eine erhöhte Kriminalität erzeugen bei den Bewohnern Unsicherheitsempfinden. Laut aktuellen Bürgergesprächen fühlen sie sich im Vergleich zu anderen Quartieren abgehängt, es entsteht der Eindruck des Nicht-Kümmerns. Ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) soll hier Maßnahmen zur Stabilisierung der Stadtviertel vorschlagen.

Die Städtebauförderung zielt vor allem auf den öffentlichen Raum ab. Daneben finden sich auch in der Bausubstanz und somit im privaten Bereich zahlreiche Mängel. Daher soll zusätzlich zum ISEK eine vorbereitende Untersuchung (VU) nach § 141 BauGB erarbeitet werden. Darin wird festgestellt, ob und inwieweit der Einsatz des städtebaulichen Sanierungsrechts im Hardenbergviertel erforderlich und möglich ist. Die Untersuchungen bilden die Beurteilungsgrundlage für die Entscheidung der Stadt Krefeld über die Art und den Umfang eines Sanierungsverfahrens.

Mit einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ergibt sich für Eigentümer die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung bei Bau- und Planungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Damit können Eigentümer motiviert werden, erforderliche Maßnahmen durchzuführen, um insbesondere zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen. Darüber hinaus ergeben sich weitere Möglichkeiten der Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Stadt oder zum Beispiel die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers.

Die vorbereitende Untersuchung wird parallel zur Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts durchgeführt. Das Konzept wird mit der gesamten betroffenen Verwaltung erarbeitet, um ein gemeinsames Grund- und Aufgabenverständnis für die Projekte und die Entwicklung des Hardenbergviertels zu schaffen.

Neben der ersten Ämterbeteiligung haben im September 2024 bereits ein erster Stadtteilarbeitskreis sowie die Zukunftswerkstatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.

Agglomerationsprogramm Region Köln/Bonn

Als Subauftragnehmer von agl Hartz ⋅ Saad ⋅ Wendl – Landschafts-, Stadt- und Raumplanung und zusammen mit plan + risk consult – Prof. Dr. Greiving & Partner – Ingenieurgesellschaft für Raumplanung und Umweltforschung

Auftraggeber: Region Köln/Bonn e.V., 2020

Über einen Zeitraum von zwei Jahren hat die Region Köln/Bonn bis Anfang 2023 das Agglomerationsprogramm als Orientierungsrahmen und Impulsgeber für die zukünftige räumliche Entwicklung erarbeitet. Das Agglomerationsprogramm setzt strategische, thematische und räumliche Schwerpunkte und „übersetzt“ diese in beispielhafte Projekte.

Das Agglomerationsprogramm baut auf vielfältigen Aktivitäten und Konzepten in der Region Köln/Bonn auf. Hierzu zählen insbesondere die beiden Dachstrategien Agglomerationskonzept (AK) und Klimawandelvorsorgestrategie (KWVS). Die Ergebnisse beider Strategien sind bereits in die Neuaufstellung bzw. Fortschreibung der Regionalpläne Köln und Düsseldorf eingeflossen. Daneben laufen zahlreiche Schnittstellenprozesse wie die Regionale 2025 Bergisches RheinLand, der Strukturwandel Rheinisches Revier oder Aktivitäten der StadtUmland-Verbünde. Zudem werden über drei Entwicklungspfade (EP) die Teilstrategien des Agglomerationskonzepts vertieft bearbeitet. Ziel war es, die vielfältigen Handlungsstränge, teilräumlichen Prozesse und Vorhaben aufeinander abzustimmen und in eine kohärente Programmatik einzubetten.

Unsere Arbeitsgemeinschaft erarbeitete als Begleitbüro des Gesamtprozesses das rahmensetzende Agglomerationsprogramm mit sieben Programmlinien, innerhalb derer beispielhafte realisierte und Zukunftsprojekte hervorgehoben werden.